Udo Zieris, Büro für BBB

Brandschutz - Beratung - Bildung

Null-Abstände innerhalb von Abschottungssystemen

Abstände zwischen Leitungsanlagen innerhalb von Abschottungssystemen sind ein wiederkehrendes Thema. Innerhalb der Dokumentationen der Systeme werden Arbeitsräume zwischen den Leitungen vorgegeben. Der Errichter der Abschottung wird oft mit der maximalen Belegung einer Abschottung konfrontiert. Im Allgemeinen wird von einem Verhältnis 60 % Belegung zu 40 % Abschottungsfläche ausgegangen. Im Sinne der Prüfung wird die tatsächliche Fläche des Bauteilverschlusses angenommen.


Innerhalb der Konstruktionen müssen Mindestabstände eingehalten werden. Dadurch wird sichergestellt, dass Wärme und Rauch nicht mehr als zulässig auf die dem Feuer abgewandte Seite gelangen.

Hersteller der Systeme wissen um die Wünsche und Platznöte der Errichter. Weniger Platz zu benötigen ist bei der Auswahl der Systeme immer auch ein wichtiges Entscheidungskriterium.


Null-Abstände. Dieser Begriff entstand in Folge der immer kleiner werdenden notwendigen Arbeitsräume. Doch er verleitet zu falschen Schlussfolgerungen.

Null-Abstände. Das bedeutet nicht, alle Leitungsanlagen können dicht beieinander durch die Bauteilöffnung geführt werden.

Null-Abstände. Das bedeutet lediglich, dass Abstandsregelungen außer Acht gelassen werden können. Es ist als Erleichterung, nicht als Freibrief zu verstehen.

Innerhalb eines Abschottungssystems dürfen nur die Bauteile und Bauprodukte eingesetzt werden, die im Nachweis dargestellt sind. Bei Änderungen in der Auswahl der Bauprodukte ist die Übereinstimmung der Eigenschaften schlüssig nachzuweisen. Diese Aufgabe ist selten zeitnah zufriedenstellend zu erfüllen.

TB Null-Abstände
Null-Abstand bedeutet nicht kein Abstand
TB Null-Abstände.pdf (193.23KB)
TB Null-Abstände
Null-Abstand bedeutet nicht kein Abstand
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